Haftpflicht - alle Sparten

 

Die Privathaftpflichtversicherung gehört heute zur Grundausstattung Ihres Versicherungsschutzes. Schnell kann es ungewollt zu einem durch Sie verursachten Personen- oder Sachschaden kommen, der den finanziellen Ruin bedeuten kann. Nicht ohne Grund werden heute Deckungssummen von bis zu 10 Mio. Euro in der Privathaftpflichtversicherung angeboten.

Die Möglichkeiten, dass es zu einem Schaden kommt, für den Sie in Anspruch genommen werden können, sind nahezu grenzenlos. Die Gefahr hierfür besteht sowohl als Fußgänger, Radfahrer, bei Spiel oder Sport. Aber auch in der eigenen oder fremden Wohnung/Haus kann es immer wieder zu einer Situation kommen, aus deren Folgen Schadenersatzansprüche gegen Sie erhoben werden können.

Für welche Schäden besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er - während der Wirksamkeit der Versicherung - wegen eines eingetretenen Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatte, für diese Folgen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen §823 BGB privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Hier finden Sie die wichtigsten Sparten.

Leistungsübersicht 

FAQ:   

Wann kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?
Drei Monate zum Vertragsende, bzw. zum Ende des Versicherungsjahres (bei jährlicher Verlängerung). Ebenso steht Ihnen im Leistungsfall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zu.

Tipp:

Einige Versicherer nehmen bei durch Minderjährige verursachten Schäden, keine Prüfung der Aufsichstspflichtverletzung vor. Dies ist vor allem bei Kindern unter 7 Jahren wichtig.



 

SV_Haftpflicht