Fondgebundene
Lebens- und
Rentenversicherung

 

Die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz mit unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines oder mehrerer Investmentfonds. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung kann zusätzlich ein Todesfallschutz integriert werden.

Da auch eine Aktienanlage, auf Grund der vorhandenen Schwankungen, nur für einen längeren Zeitraum zu empfehlen ist, eignet sich die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung ideal. Somit ermöglichen fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherungen hohe Erträge und Wertsteigerungen, die von der Wertentwicklung des jeweiligen Investmentfonds abhängig sind.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass es bei einer fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung keine garantierte Ablaufleistung gibt. Der Versicherungsnehmer hat nicht nur die Chance an den Gewinnen der Aktienmärkte teilzunehmen - er trägt auch das Risiko der Wertminderung. Für den Versicherungsnehmer besteht auch die Möglichkeit, die Entwicklung der Fondsanteile anhand täglicher Börsenkurse zu errechnen.

Wie auch in der klassischen Lebens-/Rentenversicherung ist der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung möglich.

Tipps

Es gibt Kapitallebensversicherungen mit garantierter Versicherungssumme. Lediglich die Überschüsse werden in Fonds angesammelt. Somit besteht die Sicherheit einer garantierten Kapitalabfindung.

Es ist zu erwarten, dass durch den immer stärker werdenden Kapitalfluss in die Aktienmärkte auch weiterhin mit hohen Wertzuwächsen bei den Investmentfonds gerechnet werden kann.

Langfristig gesehen wird man an der Aktienanlage zur zusätzlichen Altersversorgung nicht mehr vorbeikommen.
Seit dem 01.01.2005 sind Ablaufleistungen aus Lebens-/Rentenversicherungen nicht mehr steuerbefreit, wenn der Auszahlungsbetrag einmalig erfolgt. Hier greift, sofern der Vertrag nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, das so genannte "Halbeinkünfteverfahren" auf die Zinserträge. Bei Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr erfolgt die volle Besteuerung auf die Zinserträge. Im Gegensatz dazu, wird ab dem 60. Lebensjahr die Verrentung mit dem dann gültigen Ertragswert (dzt. 18%) besteuert.

 

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