I.: Rürup /
Basisrente

 

Effiziente Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Das gesetzliche Rentenniveau sinkt weiter. Außerdem wird die gesetzliche Rente seit 2005 höher besteuert. Die gute Nachricht: als Ausgleich dazu, werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von Jahr zu Jahr prozentual weniger besteuert. Durch die schrittweise Steuerfreistellung haben Sie künftig mehr netto übrig, so dass Sie in private Vorsorgemaßnahmen investieren können.

Profitieren Sie vom Rürup-Vorteil und nutzen Sie attraktive Steuervorteile!

Steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen - und das Jahr für Jahr mehr! Jährlich können bis zu 23.362 € pro Person als Sonderausgaben aufgewendet werden (46.724 € bei zusammen veranlagten Ehepartnern). Von den in 2018 geleisteten Beiträgen zur Basisrente und zur gesetzlichen Rentenversicherung können davon 86% steuerlich geltend gemacht werden. Und die Förderung steigt weiter: jährlich um 2% bis auf 100% im Jahr 2025.

Sehen Sie selbst!

L_Rürup_Absetzbarkeit

Die Leistung

Die Leistung aus der Basisrente ist eine lebenslange Rentenzahlung. Diese beginnt frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Die Basisrente darf nicht vererbbar, übertragbar, veräußerbar, kapitalisierbar und beleihbar sein.

Die steuerliche Behandlung der Leistung

Rentenzahlungen werden nachgelagert versteuert. Die Höhe der Steuerpflicht hängt vom Beginn der Rentenzahlung ab: bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 werden Renten mit 100% besteuert.

Vorteile in der Ansparphase

Steuerliche Förderung durch die Absetzbarkeit der Beiträge als Vorsorgeaufwendungen

Steigen von 64% (2007) auf 100% (2025), maximal 23.362 € jährlich pro Person

Flexible Beitragszahlungen

Laufende Beiträge ab 15 €
Einmalbeitrag (39.1)
laufende, abgekürzte Beitragszahlungsdauer
flexible Zuzahlungsmöglichkeiten ab 500 €

Inflationsschutz durch Beitrags Dynamik
Beitragsunterbrechung

Bei finanziellen Engpässen können die Beiträge bis zu 18 Monate ausgesetzt werden. Im Rahmen der Elternzeit sogar bis zu 36 Monaten.

Hartz IV sicher
Beitragsbefreiung im Falle einer Berufs- Erwerbsunfähigkeit einschließbar

Im Fall der Fälle zahlen Sie keine Beiträge mehr zur Basisrente - diese übernimmt die Versicherung für Sie. Zum vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie dann Ihre Basisrente in voller Höhe.

Leistung an Hinterbliebene

Bei Tod von Rentenbeginn und in der vereinbarten Rentengarantiezeit erhält Ihr Ehepartner oder nachrangig Ihre Kinder (bezugsberechtigte Hinterbliebene) das jeweils aktuelle Deckungskapital in Form einer Rente.

Vorteile im Ruhestand - lebenslange, garantierte Rente

Die garantierte Basisrente (zzgl. nicht garantierter Überschussanteile beziehungsweise das Fondsguthaben) sichert Ihnen den erreichten Lebensstandard im Alter durch eine lebenslange, zusätzliche Leibrente.

Flexibler Leistungsbeginn

Bereits mit Vollendung des 62. Lebensjahres können Sie Ihren Rentenbeginn jederzeit selbst bestimmen und zeitlich nach vorne oder hinten verlegen.

Ehegattenrente

Frühestens sechs Monate vor Rentenbeginn können Sie wählen: benötigen Sie Ihre komplette Rente selbst oder soll ein Teil davon in eine lebenslange Hinterbliebenenrente für Ihren Ehegatten umgeschichtet werden (mit Gesundheitsprüfung).

Verschenken Sie kein Geld

Ihre Basisrente profitiert von der staatlichen Förderung - und das von Jahr zu Jahr steigende & wie sich dadurch Ihr effektiver Beitragsaufwand reduziert, zeigen die folgenden Beispiele (Rentenbeginn mit 67).

Angestellter, 30 Jahre, verheiratet, zu versteuerndes Einkommen in 2018 50.000 €
(Splittingtabelle)
Selbstständig, 45 Jahre, allein stehend, zu versteuerndes Einkommen in 2018 70.000 €
(Grundtabelle)*
Beitrag zur Basisrente in 2018 2.400 € Beitrag zur Basisrente in 2018 6.000 €
davon abzugsfähig in 2018 86 % davon abzugsfähig in 2018 86 %
= steuerlich absetzbarer Betrag 2.064 € = steuerlich absetzbarer Betrag 5.160 €
angenommener Grenzsteuersatz 30,9 % angenommener Grenzsteuersatz 44,3 %
= Steuerersparnis 2018
637,78 € = Steuerersparnis 2018 2.285,88 €
Beiträge gesamt (2018 bis 2055) 88.800 € Beiträge gesamt (2018-2040) 132.000 €
Entwicklung der Förderquote in % Entwicklung der Förderquote*** in %
         L_Rürup_Beitragsaufwand01           L_Rürup_Beitragsaufwand02
Tipp: die Altersvorsorge für Selbstständige

Selbstständige haben keine gesetzliche Rentenversicherung und erhalten daher auch keine gesetzliche Altersrente. Sie müssen Ihre Altersvorsorge ausschließlich privat betreiben. Die Basisrente bietet als einzige eine private Absicherung, mit der Selbstständige steuerbegünstigt - im Rahmen der Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen - zusätzlich fürs Alter vorsorgen können.