Unfallversicherung

 

Gefahren des täglichen Lebens:

SV_Unfallversicherung

 

 

 

 

 

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht bei Unfällen in der Freizeit. Aber 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich genau in diesem Bereich. Hausfrauen haben überhaupt keinen Schutz über die Berufsgenossenschaft.

Durch einen Unfall kann Ihre Arbeitskraft oder die generelle Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt werden, dass Sie Ihren Beruf oder Ihr gewohntes Leben nicht mehr in der bisherigen Weise fortführen können.

Wann ist ein Unfall versichert?
  1. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Die versicherbaren Leistungsarten ergeben sich aus dem Bedingungswerk. Aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind.

  2. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle weltweit - das ganze Jahr, rund um die Uhr.

  3. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis), unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dies gilt auch bei Insektenstichen sowie Vergiftungen, die zusätzlich beantragt werden können.

  4. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
    1. ein Gelenk verrenkt wird oder
    2. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Wie sich der Verlust eines Körperteils auswirkt, sehen Sie anhand unserer Gliedertaxe.

 

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