III.: Private
Vorsorge

 

Die Privatrente ist eine andere Form der Altersvorsorge. Im Gegensatz zur Lebensversicherung, bietet diese jedoch keinen Todesfallschutz.

Andere Komponenten, wie z.B. die Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, lassen sich in der privaten Rentenversicherung zusätzlich mit einschließen.

Die versicherte Rente wird ab dem vereinbarten Zeitpunkt lebenslänglich ausgezahlt. Zusätzlich erhöht sich die Rente noch um die bis dahin gutgeschriebenen Überschussanteile, welche je nach Laufzeit des Vertrages, ein Vielfaches der vereinbarten Rente sein können. Auch während des Rentenbezuges erhöht sich die Rente um die laufende Gewinnbeteiligung, die jedoch nicht garantiert ist. Am Ende der Laufzeit ist aber auch eine einmalige Kapitalabfindung möglich.

Da Gesundheitsfragen, im Gegensatz zur Lebensversicherung, nicht gestellt werden, ist diese Form der Altersversorgung auch für Versicherungsnehmer mit erhöhtem gesundheitlichen Risiko abschließbar. Dies gilt jedoch nur dann, wenn keine zusätzlichen Einschlüsse wie BU* oder EU* Rente gewünscht werden.

Da auch in der privaten Rentenversicherung zwischen den einzelnen Versicherern große Unterschiede bei der Höhe der Renten oder Ablaufleistungen bestehen, ist ein Vergleich in jedem Fall lohnenswert.

*BU - Berufsunfähigkeitsrente
*EU - Erwerbsunfähigkeitsrente

 

  LRB_PrivateVorsorge