Gebäudeversicherung

 

Hier können Sie sich einen Überblick über diese Versicherung verschaffen. Es sind Auszüge der Gesetzestexte an die sich alle Versicherer halten müssen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte einfach an. Wenn Sie ein Angebot oder einen unverbindlichen Beratungstermin zu dieser Versicherung wünschen, benutzen Sie einfach unser Onlineformular!

Welche Sachen sind versichert, welche nicht?
  1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude. Für folgende wählbare Risiken: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementar.
  2. Zubehör, das der Instandhaltung eines versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, ist mitversichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist.
  3. Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile auf dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Grundstück (Versicherungsgrundstück) sind, gemäß nachfolgender Aufzählung, mitversichert: Hof- und Gehwegbefestigungen, Grundstückseinfriedungen, Hundehütten, Müllboxen, Briefkastenanlagen, Masten, elektrische Freileitungen, Carports, Gartenlaternen, Schwimmbecken und dazugehörige Abdeckungen, Wäschespinnen, freistehende Antennen, Firmenschilder, Transparente, Leuchtröhrenanlagen, gewerbliche Markisen, Garten- und Gerätehäuser.

Liste möglicher versicherbarer Risiken

Nicht versichert sind:

Gärtnerische Anlagen und Grundstücksbepflanzungen. Für die Entschädigung gilt die Entschädigungsgrenze gemäß § 27. Nicht versichert sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt. Die Versicherung dieser Sachen kann vereinbart werden.

 

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