Hausratversicherung

 
Welche Sachen sind versichert, welche nicht?

1. Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen (§ 28 Nr.1).

Glasversicherung

Welche Gefahren und Schäden sind versichert, welche nicht?
  1. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Die Leistung erfolgt in Naturalersatz, sofern sich aus § 19 Nr. 2 nichts anderes ergibt.
  2. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf:
    a.    Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z.B. Schrammen, Absplitterungen, Muschelausbrüche)
    b.    Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen
    c.    Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, ferner nicht auf Schäden   durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei diesen Ereignissen, es sei denn, aus einer anderen Versicherung (Hausrat- oder Gebäudefeuerversicherung ) kann keine Entschädigung beansprucht werden
    d.    Schäden an versicherten Sachen und nicht auf versicherte Kosten, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie*) verursacht werden.

Leistungsübersicht

*) Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab.

 

SV_Hausrat