Rechtsschutz

 

Immer mehr Gesetze und Verordnungen haben die Anzahl der Gerichtsfälle in den letzten Jahren explodieren lassen. Recht haben und Recht bekommen ist heute Zweierlei. Dazu kommen steigende Kosten für Anwälte und Gerichtsgebühren. Durch immer kompliziertere Rechtsprechungen kann aus einem einfachen Fall heute ein kostspieliger und langwieriger Rechtstreit werden.

Ohne die Hilfe eines Anwaltes und dem Bewusstsein, das finanzielle Risiko durch eine Rechtschutzversicherung abgesichert zu haben, kann dies schnell zu einem unkalkulierbaren Abenteuer werden.

Damit eine Klage vor Gericht überhaupt angenommen wird, muss inzwischen eine Vorauszahlung von 3 vollen Gerichtsgebühren geleistet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kläger eine berechtigte Forderung hat.

Leider kommt es heute nicht selten vor, dass die Prozessgebühren höher liegen als der eigentliche Streitwert. Die Tabelle zeigt Ihnen ein Beispiel über die Kosten in einem Zivilprozess.

Kosten für Korrespondenzanwälte und Sachverständige sowie für Zeugen sind in der Aufstellung nicht berücksichtigt. Bei Zurückweisung in eine niedere Instanz kann ebenfalls eine erhebliche Verteuerung eintreten, da in dieser Instanz die Gebühren im Wesentlichen neu entstehen.

Streitwert Anwalts- und Gersichtskosten bei
bis € 1. Instanz 2. Instanz 3. Instanz
500,- € 507,- € ./. ./.
1.000,- € 879,- € 1.698,-€ ./.
5.000,-€ 2.656,-€ 5.141,-€ ./.
10.000,-€ 4.232,-€ 8.220,-€ ./.
50.000,-€ 9.105,-€ 17.770,-€ 29.318,-€
100.000,-€ 12.556,-€ 24.822,-€ 41.085,-€
250.000,-€ 20.357,-€ 40.757,-€ 67.674,-€
500.000,-€ 30.856,-€ 62.188,-€ 103.427€
1.000.000,-€ 46.318,-€ 93.394,-€ 155.537,-€
3.000.000,-€ 108.166,-€ 218.218,-€ 363.077,-€
Tipps und Info

Auch wenn Sie vor Gericht gewinnen, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie die investierten Prozesskosten vom Beklagten zurück erhalten, z.B. auf Grund fehlenden Vermögens seitens des Beklagten.

Da selbst Deckungssummen von inzwischen 200.000,- € unzureichend sein können, haben Sie die wichtige Option, einen Rechtschutzvertrag mit unbegrenzter Deckungssumme abzuschließen.

Achtung:
Ein Rechtschutz tritt grundsätzlich nicht für zurückliegende Ereignisse ein, bzw. für Schadensfälle, bei denen der Ansatz des Streites bereits vor Abschluss des Vertrages entstanden ist. Die einzelnen Sparten der Rechtschutzversicherung entnehmen Sie bitte unserem Onlineformular.