Als privat und freiwillig Versicherte/r können Sie sich Ihren Krankenversicherungsschutz individuell zusammenstellen.
In Deutschland gibt es derzeit ca. 40 private Krankenversicherer mit erheblichen Preis und Leistungsunterschieden. Wir erstellen für Sie gerne ein Angebot, das Ihren Vorstellungen am nächsten kommt.
Alle Freiberufler und Selbständige sowie Beamte, Angestellte und Arbeiter deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Dieses Durchschnitteinkommen muss bei Angestellten für mindestens drei Jahre nachgewiesen werden, um einen Wechsel in eine private Krankenversicherung durchführen zu können.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist dieVersicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2018
53.100 € p.a. bzw. 4.425 € monatlich.
Wenn Ihr Einkommen über der Pflichtgrenze liegt und Sie über einen Wechsel nachdenken, können Sie hier einen Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen anfordern.
Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von wenigen Ausnahmen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.
Leistung | gesetzlich | privat |
Privatärztliche Leistungen | nein | ja |
Kostenerstattung bei Zahnersatz | 58-65% | bis zu 100% |
Behandlung durch Privatärzte | nein | ja |
Stationärer Krankenhausaufenthalt ohne Selbstbeteiligung | nein | ja |
Freiheit des Arztes über das Verschreiben von Medikamenten | nein | ja |
Heilpraktikerleistungen | nein | ja |
Privatärztliche Leistungen im Krankenhaus | nein | ja |
Einbettzimer im Krankenhaus | nein | ja |
Freie Krankenhauswahl | nein | ja |
Freie Bestimmung des Krankentagegeldes nach Einkommen | nein | ja |
Erstattung ambulanter Kuren | nein | ja |
Uneingeschränkte Kostenerstattung von Brillengläsern und Kontaktlinsen | nein | ja |
Dieser Auszug stellt nur einen kurzen Überblick der versicherbaren Leistungen dar. Weitere Informationen über dieses Thema erhalten Sie gerne bei einer persönlichen Beratung.